Handy, Smartwatch, Tablet

Regelung zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Endgeräten am HGE

Digitale Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches usw. sind für viele von uns ein ständiger und in vielerlei Hinsicht auch nützlicher Begleiter im Alltag.

Bei der Nutzung ergeben sich aber auch Probleme: Beispielsweise können strafbare Inhalte verbreitet werden (z. B. Bilder und Videos) oder Schülerinnen und Schüler werden mit Hilfe der Geräte gemobbt. Im Unterricht lenkt die Nutzung der Geräte möglicherweise vom Lernen ab. Eine extensive Nutzung in den Pausen wirkt sich nicht nur negativ auf den nachhaltigen Lernerfolg der Unterrichtsinhalte aus, sondern unterbindet auch positive soziale Kontakte in den Pausen.

Aus diesen Gründen soll die Nutzung von digitalen Endgeräten durch Schülerinnen und Schüler am HGE folgendermaßen geregelt werden:

  • Digitale Endgeräte dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber ausgeschaltet bleiben und dürfen nicht genutzt werden. Begrenzte Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweils unterrichtenden Lehrperson ausgesprochen werden.
  • Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht erst ab Klasse 7 nur mit Erlaubnis der Lehrperson genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu befolgen.
  • Nur in der Mittagspause und dann nur im Freien ist die Nutzung der Geräte erlaubt. Die Verantwortung für die dann stattfindende Nutzung obliegt den Erziehungsberechtigten.
  • Schülerinnen und Schüler der J1 und J2 dürfen ihre Geräte in dafür ausgewiesenen Räumen nutzen. Während der Klassenarbeiten und Klausuren wird ein mitgeführtes Handy jedoch immer als Täuschungsversuch mit entsprechenden Konsequenzen behandelt.
  • Die Regelung zur Nutzung digitaler Schreibgeräte als Heftersatz wird von dieser Regelung nicht berührt.

Verstöße

Jeder Verstoß gegen diese Handyregelung wird mit zwei Stunden Nachsitzen geahndet. Bei schweren und/oder wiederholten Verstößen wird der §90 des SchG zur Anwendung gebracht.

Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte befinden, wird die Polizei eingeschaltet.

Handyverbot-Icon

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Darf ich das Smartphone in der kleinen oder großen Pause benutzen?
⇒ Nein. Weder draußen noch drinnen

Darf ich das Smartphone vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude benutzen?
⇒ Nein.

Darf ich das Smartphone in der Mittagspause im Schulgebäude benutzen?
⇒ Nein.

Darf das Smartphone mit Erlaubnis der Lehrkraft im Unterricht benutzt werden?
⇒ Ja. Ab Klasse 7 mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft.

Wie soll ich ohne Smartphone pünktlich zum Unterricht kommen?
⇒ Bitte achte auf das Läuten der Glocke. Auf dem Hartplatz wird Euch die aufsichtsführende Lehrkraft über das Ende der Pause informieren

Sind Notfallanrufe bei den Eltern erlaubt?
⇒ Nein. Bitte suche Dir Hilfe im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft

Darf ich WebUntis in der Schule benutzen?
⇒ Nein. Bitte informiere Dich über Änderungen auf dem Vertretungsplan (Aula)

Darf ich Lern-Apps benutzen?
⇒ Nein. Nur während des Unterrichts mit Erlaubnis der Lehrkraft