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Hausordnung
1) Präambel
Wo Menschen zusammenleben, sind Regeln für das Miteinander notwendig.
Sie haben Schutz- und Rahmenfunktionen und dienen der Sicherheit aller am
Schulleben Beteiligten. Alle sind aufgefordert, engagiert und mitgestaltend
tätig zu sein. Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt
vor den Rechten des anderen sowie verantwortungsbewusstes Einhalten getroffener
Vereinbarungen sind erforderliche Voraussetzungen für einen geordneten und
pädagogisch sinnvollen Schulalltag.
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände
bzw. im Schulgebäude aufhalten.
2) Öffnungszeiten des Schulgebäudes
Montag bis Freitag: 7.15 Uhr - 16.30 Uhr
3) Verhalten während der Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit beginnt mit der ersten Stunde und endet mit der letzten
Stunde laut täglichem Stundenplan des einzelnen Schülers. Nichtvolljährige
Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen
(Ausnahmen kann nur die Schulleitung erteilen).
a) Unterrichtsbeginn: Die Schüler halten sich bei
Stundenbeginn in den Unterrichtsräumen auf oder warten vor den
Fachräumen. Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn noch kein Lehrer
in der Klasse, verständigt ein Klassensprecher das Sekretariat.
b) Unterrichtsschluss: Der unterrichtende Lehrer beendet
den Unterricht. Nach der letzten Stunde oder nach Beendigung sonstiger
Aktivitäten in den Unterrichtsräumen hängen die Schüler die Stühle ein,
reinigen die Tafel, schließen die Fenster und löschen das Licht. Der Lehrer
schließt danach den Unterrichtsraum ab. Die auswärtigen Schüler können sich
bis zur Abfahrt ihres Zuges oder Busses in den zugewiesenen Bereichen aufhalten.
c) Große Pause: Die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10
halten sich bei annehmbaren Wetter bis zum Vorgong auf dem Pausenhof
auf (ausgenommen Klassenordner); die Schüler der Jahrgangsstufe können
sich auf dem Pausenhof oder in den Jahrgangsstufenräumen, nicht aber
in der Aula aufhalten. Bei Regen dürfen sich alle Schüler im
Schulgebäude aufhalten.
d) Mittagspause: Während der Mittagspause halten sich die
Schüler in den zugewiesenen Bereichen oder in der Mensa auf, jedoch nicht
auf den Gängen und Treppen des Schulgebäudes. Ausnahmen kann nur die
Schulleitung erteilen.
e) Hohlstunden: In den Hohlstunden halten sich die Schüler
in den zugewiesenen Bereichen auf.
4) Unterrichtsräume
a) Ausstattung: Die Räume und die Ausstattung sind
pfleglich zu behandeln. Bilder oder Plakate dürfen nur an den vorhandenen
Korkwänden oder Bildleisten aufgehängt werden. Schäden müssen unverzüglich
einem Lehrer, dem Hausmeister oder der Schulleitung gemeldet werden.
b) Sitz- und Tischordnung: Die Sitz- und Tischordnung
wird grundsätzlich vom Klassen- bzw. Kurslehrer festgelegt. Wählt ein
unterrichtender Lehrer eine andere Tischordnung, muss er nach Beendigung
seines Unterrichts dafür sorgen, dass die vorgefundene Tischordnung wieder
hergestellt wird.
c) Ordnungsdienste: Zuständig für die Ordnungsdienste
sind jeweils zwei vom Klassen- bzw. Kurslehrer beauftragte Schüler. Sie
sorgen für die allgemeine Ordnung im Unterrichtsraum, reinigen die Tafel
nach jeder Unterrichtsstunde, kehren den Boden während der Großen Pause
und nach Unterrichtsschluss und lüften während der Pausen. Mitverantwortlich
für Sauberkeit und Ordnung in den Räumen und auf den Gängen sind alle Schüler.
d) Fach- und Sonderräume: Für diese Räume gelten besondere
Benutzungsregelungen.
5) Allgemeines Verhalten
Es ist alles zu vermeiden, was den Schulbetrieb stören oder Sach- oder
Gesundheitsschäden verursachen könnte. Die Verschmutzung des Gebäudes,
insbesondere durch Kaugummis, Essensreste oder anderen Abfall, ist zu
unterlassen.
a) Zum Schutze der Gesundheit ist
Folgendes zu beachten:
- Bewegungs- und Ballspiele können im Schulgebäude nicht gestattet
werden. Erlaubt sind diese auf dem Schulhof, wenn dadurch der Unterricht
nicht beeinträchtigt wird, jedoch nur auf dem ausgewiesenen
Bereich.
- Das Werfen von Schneebällen ist nicht erlaubt.
- Das Rauchen und der Alkoholkonsum sind auf dem gesamten Schulgelände
nicht erlaubt. Ausnahmen kann nur die Schulleitung erteilen.
b) Bild- und Tonaufnahmen: Bild- und Tonaufnahmen sind
im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ohne ausdrückliche
Erlaubnis nicht gestattet. Die Erlaubnis dazu während der Unterrichtsstunde
kann der jeweilige Fachlehrer erteilen, außerhalb des Unterrichts nur
die Schulleitung.
c) Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte:
Die Mobiltelefone der Schüler sind im Schulgebäude ausgeschaltet,
ebenso elektronische Unterhaltungsgeräte, die nicht
Unterrichtszwecken dienen.
d) Aushänge: Aushänge werden vom Sekretariat genehmigt und dürfen
nur an den vorgesehenen Anschlagsflächen aufgehängt werden.
e) Fahrzeuge: Auf dem Schulhof ist Autofahren, Radfahren
sowie Moped- und Motorradfahren nicht gestattet (ausgenommen Anlieferer).
Zweiräder können auf dem Schulhof auf dem ausgewiesenen Bereich
abgestellt werden. Andere Fahrzeuge müssen während der Unterrichtszeit
außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.
f) Flucht- und Alarmplan: Die Pläne der Fluchtwege und
der Alarmplan sind zu beachten.
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